Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Die Glade Group GmbH (nachfolgend „GG“), ansässig in Falkenstr. 14, 48301 Nottuln, legt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) allen vertraglichen Beziehungen und Leistungen zugrunde, insbesondere den Onlineschulungen, Inhousetrainings, Seminarveranstaltungen und anderen Leistungen.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GG und ihren Kunden, auch für zukünftige Lieferungen oder Leistungen im Rahmen eines Laufzeitvertrages.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GG Vertragsbestandteil.

(4) Diese AGB ergänzen individuelle Verträge oder Angebote von GG. Bei Abweichungen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.

(5) Schriftform gemäß dieser AGB entspricht grundsätzlich § 126 BGB. Telekommunikative Übermittlung von Kopien genügt, es sei denn, die AGB sehen ausdrücklich etwas anderes vor.

(6) Hinweise auf geltende gesetzliche Vorschriften haben erklärende Bedeutung; diese AGB gelten unabhängig davon, es sei denn, sie werden ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote von GG auf der Website oder anderen Plattformen sind unverbindlich. Individuelle Angebote haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

(2) Anmeldungen für Seminare erfolgen in der Reihenfolge ihres Eingangs und bedürfen einer Bestätigung durch GG per E-Mail.

(3) Der schriftlich abgeschlossene Vertrag und etwaige individuelle Vereinbarungen bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung. Nebenabreden bedürfen der Textform. 

(4) Ein Vertrag kann auch durch Rücksendung eines nicht eigenhändig unterschriebenen Angebots seitens des Kunden zustande kommen.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Vereinbarte Preise gelten entsprechend dem Vertrag. Nachträgliche Änderungen können gesondert berechnet werden.

(2) Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. Bei Abrechnung auf Stundenbasis gilt der tatsächlich anfallende Aufwand.

(3) Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum Monatsanfang. Einzelaufträge werden nach Leistungserbringung berechnet.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen, vor Seminarterminen ist dies zwingend erforderlich.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie weitere Schäden gemäß gesetzlicher Bestimmungen geltend gemacht. GG behält sich vor, Leistungen bei Zahlungsverzug zu unterbrechen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

(6) Für Inhouse Trainings gelten folgende Regelungen bezüglich der Reisekosten: Übernachtungskosten werden mit 150 EUR pro Nacht und Fahrtkosten mit 0,50 EUR pro Kilometer berechnet. Die genannten Reisekosten werden zusätzlich zu den Trainingsgebühren berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

§ 4 Änderungswünsche und Vorbehalt

(1) GG behält sich Anpassungen von Angeboten vor, ohne den Gesamtcharakter zu verändern.

(2) Termin- und Ortsänderungen sind aus organisatorischen Gründen möglich.

(3) Änderungswünsche können angefragt werden und werden von GG innerhalb angemessener Frist geprüft.

(4) GG kann Änderungswünsche ablehnen, wenn sie mit unzumutbarem Aufwand verbunden sind.

(5) Zusätzliche Leistungen werden auf Stundenbasis vergütet, es sei denn, es wurde ein Fixpreis vereinbart. 

(6) Der Zeitaufwand für Änderungswünsche beruht auf Schätzungen; maßgeblich ist der tatsächliche Arbeitsaufwand.

 

§ 5 Leistungserbringung, Termine und Verzögerungen

(1) GG bestimmt Art, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung. Externe Mitarbeiter können eingesetzt werden.

(2) Seminare werden so gestaltet, dass Teilnehmer die Ziele erreichen können.

(3) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Kunde muss erforderliche Unterlagen bereitstellen und mitwirken.

(4) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Kundenverschuldens berechtigen GG zu Verschiebungen oder alternativen Leistungen.

(5) Leistungen können erst nach erfolgreicher Bezahlung in Anspruch genommen werden.


§ 6 Urheberrecht und Nutzungsbefugnisse

(1) GG behält das Eigentum und Urheberrecht an sämtlichen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie den dem Kunden im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung von GG darf der Kunde diese Gegenstände weder weitergeben noch Dritten zugänglich machen, bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen von GG hat der Kunde diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernichten, sofern sie nicht mehr benötigt werden oder Verhandlungen nicht zu einem Vertragsabschluss führen. Die Speicherung elektronisch bereitgestellter Daten zur Datensicherung ist hiervon ausgenommen. 

(2) Alle Rechte an den Trainingsunterlagen, einschließlich Übersetzungs-, Nachdruck- und Vervielfältigungsrechte, liegen ausschließlich bei GG. Ohne schriftliche Genehmigung von GG ist jegliche Reproduktion, Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe, auch für Unterrichtszwecke, untersagt.

(3) Die von GG erbrachten Leistungen unterliegen rechtlichem Schutz. Urheber-, Patente-, Markenrechte und sonstige Schutzrechte liegen ausschließlich bei GG.

(4) Der Kunde erwirbt an den von GG erstellten Leistungen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Vertragszweck. Dieses Nutzungsrecht bleibt über die Vertragsdauer hinaus bestehen. Der Kunde darf die Leistungen nur im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke nutzen und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GG nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen, es sei denn, dies ist dem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte vorgesehen. Bei Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug erlischt das Nutzungsrecht vorübergehend, und GG kann die Nutzung ihrer geschützten Werke untersagen.

(5) Der Kunde garantiert, über alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien zu verfügen und diese GG zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. GG ist von Haftungsansprüchen Dritter ausgeschlossen.

(6) Sollte der Kunde besondere Kennzeichnungspflichten für geschütztes Material haben, muss er GG darüber informieren und entsprechende Anweisungen geben.

(7) Mangels anderer Informationen über übermittelte Materialien kann GG davon ausgehen, dass sie frei zur Verwendung sind, einschließlich Bearbeitung, Ergänzung oder Veröffentlichung im Namen des Kunden ohne Angabe von Quellen.

 

§ 7 Stornierung und Widerrufsrecht

(1) Anmeldungen zu Seminaren können bis zu 6 Wochen vor Beginn storniert werden, wobei 50% des Honorars fällig werden. Alternativ kann an einem Ersatztermin teilgenommen werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer wird gestellt. Bei Umbuchung innerhalb von weniger als 6 Wochen vor Beginn fällt eine Umbuchungspauschale an.

(2) GG behält sich Absagen aus organisatorischen Gründen vor und bietet die Option zur Stornierung oder Auswahl eines Ersatztermins. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei Stornierung durch den Kunden aufgrund einer Absage durch GG trägt GG 50% der notwendigen nicht stornierbaren Kosten. 

(3) Das Widerrufsrecht erlischt mit Vertragsbeginn oder Leistungserbringung durch den Kunden.

 

§ 8 Gewährleistung, Haftung, Verjährung

(1) Sofern in diesen AGB oder den folgenden Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung von GG bei Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) GG haftet für Schadensersatz – unabhängig von der Rechtsgrundlage – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In anderen Fällen haftet GG nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Personen, deren Verschulden GG nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist (z.B. Erfüllungsgehilfen).

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Ebenso gilt die Haftungsbeschränkung nicht, wenn GG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.

(4) GG übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und ist nicht verpflichtet, diese auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. 

(5) GG übernimmt keine Gewährleistung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen für den Kunden.

(6) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Laufzeitverträge, Kündigungsfrist und Vertragsstrafe

(1) Laufzeitverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und können frühestens zum Ende dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Monats.

(2) Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Laufzeit, höchstens jedoch um weitere zwölf Monate, zum günstigsten verfügbaren Preis.

(3) Im Rahmen von Online-Laufzeitverträgen erhält der Kunde eine persönliche Lizenz und ein persönliches Nutzungsrecht, das auf drei IP-Adressen beschränkt ist. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist untersagt und kann zur Sperrung des Nutzerkontos führen, ohne dass bereits gezahlte Honorare erstattet werden. 

(4) Bei wiederholten Verstößen gegen Absatz 3 kann GG eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- geltend machen.

§ 10 Datenschutz, Passwortsicherheit und Verfügbarkeit

(1) GG ist berechtigt, die Daten des jeweiligen Auftrags elektronisch zu speichern und gemäß den gesetzlichen und den Datenschutzbestimmungen von GG für betriebliche Zwecke zu verarbeiten.

(2) Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies erfordern.

(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere sensible Informationen sicher zu übertragen.

(4) Die gesetzlichen Pflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.

(5) Vorübergehende kurzzeitige Nichtverfügbarkeit von Onlinediensten, insbesondere im Rahmen von Laufzeitverträgen, berechtigt den Kunden nicht zu Ansprüchen.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl und Mediation

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen GG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen GG und dem Kunden sind die Gerichte in Münster ausschließlich zuständig, unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis einen sachkundigen Mediator am Gerichtsstand anzurufen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

§ 12 Referenzvereinbarung

(1) Der Kunde stimmt zu, dass der Name des Unternehmens als Referenz in einer allgemeinen Liste von Geschäftspartnern verwendet werden darf. Es wird jedoch sichergestellt, dass keine Details über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder Projekte des Kunden offengelegt werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

§ 13 Abschließende Bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform, es sei denn, es besteht ein anderes gesetzliches Formerfordernis.

(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, berührt dies die Gültigkeit der AGB nicht.

(3) Im Falle von Regelungslücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie dies bedacht hätten. 

(4) Die Salvatorische Klausel soll nicht als Beweislastumkehr verstanden werden, sondern als Abbedingung des § 139 BGB.

Stand: 30.06.2024

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