Allgemeine Geschäftsbedingungen der Glade Group GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Das Glade Negotiation Institute ist eine Marke der Glade Die Glade Group GmbH (nachfolgend „GG“ oder „Anbieter“), ansässig in Falkenstr. 14, 48301 Nottuln, legt diesenAllgemeinen Ge- schäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) allen vertraglichen Bezie- hungen und Leistungen zugrunde, insbesondere den Onlineschulungen, Inhousetrainings, Seminarveranstaltungen und anderen Leistungen.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GG und ihren Kunden, auch für zukünftige Lieferungen oder Leistungen im Rahmen eines
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GG Ver-
  4. Diese AGB ergänzen individuelle Verträge oder Angebote von GG. Bei Abweichungen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.
  5. Schriftform gemäß dieser AGB entspricht grundsätzlich 126 BGB. Telekommunikative Übermittlung von Kopien genügt, es sei denn, die AGB sehen ausdrücklich etwas anderes vor.
  6. Hinweise auf geltende gesetzliche Vorschriften haben erklärende Be- deutung; diese AGB gelten unabhängig davon, es sei denn, sie werden ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Dies kann in Schriftform, Textform oder über ein Formular auf der Internetseite des Anbieters erfolgen.
  2. Durch die Anmeldung des Teilnehmers gibt dieser ein Angebot zum Vertragsschluss Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn der Anbieter dieses Angebot annimmt.
  3. Angebote von GG auf der Website oder anderen Plattformen sind un- Individuelle Angebote haben eine begrenzte Gültigkeits- dauer.
  4. Anmeldungen für Seminare erfolgen in der Reihenfolge ihres Ein- gangs und bedürfen einer Bestätigung durch GG per E-Mail.
  5. Der schriftlich abgeschlossene Vertrag und etwaige individuelle Ver- einbarungen bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung. Nebenabre- den bedürfen der Textform.
  6. Ein Vertrag kann auch durch Rücksendung eines nicht eigenhändig unterschriebenen Angebots seitens des Kunden zustande kommen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Vereinbarte Preise gelten entsprechend dem Nachträgliche Änderungen können gesondert berechnet werden.
  2. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- Bei Abrechnung auf Stundenbasis gilt der tatsächlich anfallende Aufwand.
  3. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum Einzelaufträge werden nach Leistungserbringung be- rechnet.
  4. Die Vergütung für firmeninterne Inhouse Trainingsveranstaltungen, einschließlich aller Reise- und Logiskosten, ist als Vorauszahlung in Höhe von 50% binnen 10 Tage nachAuftragserteilung und Rechnungs- stellung und spätestens sechs Wochen vor Trainingsbeginn vollständig an die GG zu zahlen.
  5. Für Inhouse Trainings gelten folgende Regelungen bezüglich der Reisekosten: Übernachtungskosten werden mit 150 EUR pro Nacht und Fahrtkosten mit 0,50 EUR pro Kilometer Die genannten Reisekosten werden zusätzlich zu den Trainingsgebühren berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
  6. Die Vergütung für offene Trainingsveranstaltungen, ist binnen 10 Tage nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung als Vorauszahlung, spätestens jedoch sechs Wochen vor Trainingsbeginn vollständig an den Anbieter zu zahlen.
  7. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Bestä- tigung des Anbieters.
  8. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, sowie weitere Schäden gemäß gesetzlicher Bestimmungen geltend GG behält sich vor, Leistungen bei Zahlungsverzug zu unterbrechen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
  9. Ist der Anbieter veranlasst den Teilnehmer wegen Zahlungsverzugs zu mahnen, behält er sich das Recht vor für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR25,- gesetzlicher Mehr- wertsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 4 Änderungswünsche und Vorbehalt

  1. GG behält sich Anpassungen von Angeboten vor, ohne den Ge- samtcharakter zu verändern.
  2. Termin- und Ortsänderungen sind aus organisatorischen Gründen möglich.
  3. Änderungswünsche können angefragt werden und werden von GG innerhalb angemessener Frist geprüft.
  4. GG kann Änderungswünsche ablehnen, wenn sie mit unzumutbarem Aufwand verbunden sind.
  5. Zusätzliche Leistungen werden auf Stundenbasis vergütet, es sei denn, es wurde ein Fixpreis vereinbart.
  6. Der Zeitaufwand für Änderungswünsche beruht auf Schätzungen; maßgeblich ist der tatsächliche Arbeitsaufwand.

§ 5 Leistungserbringung, Termine und Verzögerungen

  1. GG bestimmt Art, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung. Externe Mitarbeiter und Trainer können zur Leistungserbringung einge- setzt
  2. Seminare werden so gestaltet, dass Teilnehmer die Ziele erreichen können.
  3. Vereinbarte Termine sind Der Kunde muss erforderliche Unterlagen bereitstellen und mitwirken.
  4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Kundenver- schuldens berechtigen GG zu Verschiebungen oder alternativen Leistun-
  5. Leistungen können erst nach erfolgreicher Bezahlung in Anspruch genommen

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsbefugnisse

  1. GG behält das Eigentum und Urheberrecht an sämtlichen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie den dem Kunden im Rahmen eines Ange- bots zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung von GG darf der Kunde diese Gegenstände weder weitergeben noch Dritten zugänglich machen, bekannt geben, nut- zen odervervielfältigen. Auf Verlangen von GG hat der Kunde diese Ge- genstände vollständig zurückzugeben und etwaige Kopien zu vernich- ten, sofern sie nicht mehr benötigt DieSpeicherung elektronisch bereitgestellter Daten zur Datensicherung ist hiervon ausgenommen.
  2. Alle Rechte an den Trainingsunterlagen, einschließlich Überset- zungs-, Nachdruck- und Vervielfältigungsrechte, liegen ausschließlich bei Ohne schriftliche Genehmigung von GGist jegliche Reproduk- tion, Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wie- dergabe, auch für Unterrichtszwecke, untersagt.
  3. Die von GG erbrachten Leistungen unterliegen rechtlichem Schutz. Urheber-, Patente-, Markenrechte und sonstige Schutzrechte liegen aus- schließlich bei GG.
  4. Der Kunde erwirbt an den von GG erstellten Leistungen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungs- recht für den DiesesNutzungsrecht bleibt über die Ver- tragsdauer hinaus bestehen. Der Kunde darf die Leistungen nur im eige- nen Betrieb und für eigene Zwecke nutzen und ohne vorherige schriftli- cheZustimmung von GG nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen, es sei denn, dies ist dem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte vorge- sehen. Bei Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug erlischt das Nutzungsrecht vorübergehend, und GG kann die Nutzung ihrer ge- schützten Werke untersagen.
  5. Der Kunde garantiert, über alle Rechte an den von ihm bereitgestell- ten Materialien zu verfügen und diese GG zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. GG ist von Haftungsansprüchen Dritter ausgeschlossen.
  6. Sollte der Kunde besondere Kennzeichnungspflichten für geschütz- tes Material haben, muss er GG darüber informieren und entsprechende Anweisungen
  7. Mangels anderer Informationen über übermittelte Materialien kann GG davon ausgehen, dass sie frei zur Verwendung sind, einschließlich Bearbeitung, Ergänzung oder Veröffentlichung im Namen des Kunden ohne Angabe von Quellen.

§ 7 Stornierung und Widerrufsrecht

  1. Ein Widerrufsrecht ist für Teilnehmer, die Unternehmer im Sinne des
  2. 14 BGB sind, grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Für Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, können Anmeldungen zu den offenen Trainings bis zu 8 Wochen vor Beginn storniert werden, wobei 50% des Honorars fällig werden. Alternativ kann an einem Ersatztermin teilgenommen werden. Bei späterer Stornie- rung oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer wirdgestellt. Bei Umbuchung innerhalb von weni- ger als 6 Wochen vor Beginn fällt eine Umbuchungspauschale an.
  4. Der Anbieter ist bemüht, die mit dem Teilnehmer vereinbarten Trai- ningstermine einzuhalten. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht kurzfristiger Änderungen GG behält sichAbsagen aus organisatori- schen Gründen vor und bietet die Auswahl eines Ersatztermins. Weiter- gehende Ansprüche bestehen nicht.
  5. Das Widerrufsrecht erlischt mit Vertragsbeginn oder Leistungserbrin- gung durch den Kunden.
  6. Soweit dem Anbieter möglich, werden etwaige Verschiebungen, Än- derungen oder Stornierungen dem Teilnehmer rechtzeitig vor den betref- fenden Terminen per E-Mail oder in anderer,geeigneter Form Sind die Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen auf Einwir- kungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Ar- beitsunfähigkeit des Trainers selbst zurückzuführen, bemüht sich der An- bieter die Teilnehmer hiervon kurzfristig zu unterrichten und entspre- chende Ausweichtermine anzubieten.
  7. Für die Durchführung offener Trainingsveranstaltungen als auch für Coachings und Vorträge, behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine kurzfristig zu stornierenoder zu verschieben, so- fern die Teilnehmerzahl unter 8 liegen oder sinken sollte oder Einwir- kungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Ar- beitsunfähigkeit des Trainers selbst eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich In diesem Falle verplichtet sich der Anbieter seinen Vertragspartnern und Teilnehmern die Stornierung, Änderung oderVer- schiebung ohne schuldhafte Verzögerung per E-Mail mitzuteilen. Eine bis dahin bereits gezahlte Vergütung wird ausschließlich für die stor- nierte Trainingsveranstaltung zurückerstattet. Der Teilnehmer muss die Rückerstattung durch Anzeige beim Anbieterin Textform innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornie- runggeltend machen. Sofern der Anbieter dem Teilnehmer innerhalb des gleichen Zeitraumes jedoch einen entsprechenden Ausweichtermin an- bietet, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Vergütung ausgeschlos- sen.
  8. Für Ansprüche des Teilnehmers oder Dritter aufgrund von Verschie- bungen, Änderungen oder Stornierungen haftet der Anbieter nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung ist nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder bei Verletzungen des Lebens, Körpers und Gesundheit nicht In jedem Falle, insbeson- dere bei groberFahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters für indirekte und/oder Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, ver- geblicher Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen oder Produktions- ausfalls ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung, Verjährung

  1. Sofern in diesen AGB oder den folgenden Bestimmungen nichts an- deres festgelegt ist, richten sich die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung von GG bei Verletzungvertraglicher oder außervertrag- licher Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. GG haftet für Schadensersatz – unabhängig von der Rechtsgrundlage – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In anderen Fällen haftet GG nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehba- ren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbe- schränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Personen, deren Ver- schulden GG nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist (z.B. Erfül- lungsgehilfen).
  3. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungs- beschränkung unberührt. Ebenso gilt die Haftungsbeschränkung nicht, wenn GG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.
  4. GG übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden bereitge- stellten Inhalte und ist nicht verpflichtet, diese auf mögliche Rechtsver- stöße zu überprüfen.
  5. GG übernimmt keine Gewährleistung für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen für den Kunden.
  6. Die Teilnahme am Verhandlungstraining erfolgt auf eigene Verant- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, ge- sundheitliche Beeinträchtigungen odersonstige Schäden, die im Zusam- menhang mit der Teilnahme entstehen.
  7. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen

§ 9 Referenzvereinbarung

  1. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der GG erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Name seines Unternehmens als Re- ferenz verwendet werden darf. Es wirdgewährleistet, dass keine vertrau- lichen Informationen zu den in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder Projekten offengelegt werden. Teilnehmer offener Verhandlungs- trainings willigen ein, dass während der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen zu Promotionszwecke genutzt werden dürfen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, ist dies vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

§ 10 Laufzeitverträge, Kündigungsfrist und Vertragsstrafe

  1. Laufzeitverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und können frühestens zum Ende dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Monats.
  2. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Laufzeit, höchstens jedoch um weitere zwölf Monate, zum günstigsten verfügbaren Preis.
  3. Im Rahmen von Online-Laufzeitverträgen erhält der Kunde eine per- sönliche Lizenz und ein persönliches Nutzungsrecht, das auf drei IP-Ad- ressen beschränkt ist. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist untersagt und kann zur Sperrung des Nutzerkontos führen, ohne dass bereits gezahlte Honorare erstattet werden.
  4. Bei wiederholten Verstößen gegen Absatz 3 kann GG eine Vertrags- strafe in Höhe von EUR 10.000,- geltend machen.

§ 11 Datenschutz, Passwortsicherheit und Verfügbarkeit

  1. GG ist berechtigt, die Daten des jeweiligen Auftrags elektronisch zu speichern und gemäß den gesetzlichen und den Datenschutzbestimmun- gen von GG für betriebliche Zwecke zu verarbeiten.
  2. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ver- traglich vorgesehen ist oder zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche oder behördliche Anforderungen dies erfordern.
  3. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere sensible Informationen sicher zu übertragen.
  4. Die gesetzlichen Pflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Tele- kommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.
  5. Vorübergehende kurzzeitige Nichtverfügbarkeit von Onlinediensten, insbesondere im Rahmen vonLaufzeitverträgen, berechtigt den Kunden nicht zu Ansprüchen.

§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl und Mediation

  1. Für das Vertragsverhältnis zwischen GG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,unter Ausschluss der Vorschrif- ten des internationalen Privatrechts.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- verhältnis zwischen GG und dem Kunden sind die Gerichte in Münster ausschließlich zuständig, unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
  3. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertragsverhältnis einensachkundigen Mediator am Gerichtsstand anzurufen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

§ 13 Abschließende Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform, es sei denn, es besteht ein anderes gesetzliches Formerfordernis.
  2. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihreWirksamkeit später verlieren, berührt dies die Gültigkeit der AGB nicht.
  3. Im Falle von Regelungslücken soll eine angemessene Regelung gel- ten, die dem am nächsten kommt, was dieVertragspartner gewollt hätten, sofern sie dies bedacht hätten.
  4. Die Salvatorische Klausel soll nicht als Beweislastumkehr verstan- den werden, sondern als Abbedingung des § 139 BGB.

Stand: Nottuln, 30.06.2024

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